Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Setnetz GmbH, Eidelstedter Weg 259c, 25469 Halstenbek, für Verträge mit Verbrauchern – mit Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge der Setnetz GmbH mit Verbrauchern (§ 13 BGB) über die Vermietung und den Verkauf von Gegenständen sowie über die damit zusammenhängenden Dienst- und Werkleistungen. Für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmer.
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Setnetz GmbH, Eidelstedter Weg 259c, 25469 Halstenbek, Telefon +49 4101 785476-0, Telefax +49 4101 785477-0, E-Mail office@setnetz.de (nachfolgend „Setnetz“), und Verbrauchern (nachfolgend „Kunde“) über die Vermietung und den Verkauf von Gegenständen – insbesondere Funk-, Netzwerk- und Veranstaltungstechnik, Stromerzeuger, Heizgeräte, Fahrzeuge, Zubehör, Verbrauchsmaterial und Gebrauchtgeräte – sowie über die damit zusammenhängenden Dienst- und Werkleistungen (insbesondere Transport, Auf- und Abbau, Installation, Veranstaltungsstromversorgung und Betreuung durch Fachpersonal).
- Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Für Verträge mit Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmer.
- Diese AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn Setnetz den Kunden vor Abgabe seiner Vertragserklärung auf sie hinweist und ihm die Möglichkeit verschafft, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen (§ 305 Abs. 2 BGB). Setnetz übersendet die AGB auf Wunsch jederzeit in Textform (z. B. als PDF per E-Mail); sie sind außerdem unter www.setnetz.de/agb-verbraucher.html abrufbar.
- Individuelle Vertragsabreden, einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen, haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB). Mündliche Abreden sind wirksam; Setnetz bestätigt sie dem Kunden in Textform.
- Soweit diese AGB für einzelne Vertragsarten (Miete, Fahrzeugmiete, Kauf, Dienst- und Werkleistungen) nichts Besonderes regeln, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Rechte des Kunden nach dem Gesetz werden durch diese AGB nicht eingeschränkt, soweit dies nicht ausdrücklich und im gesetzlich zulässigen Umfang geschieht.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
- Angaben auf der Website, in Preislisten und Katalogen von Setnetz sind keine verbindlichen Angebote, sondern eine Einladung an den Kunden, bei Setnetz anzufragen. Über die Website kann kein Vertrag geschlossen werden; Verträge kommen durch E-Mail, telefonisch oder bei einem persönlichen Gespräch zustande.
- Auf Anfrage des Kunden erstellt Setnetz ein Angebot in Textform (§ 126b BGB, in der Regel per E-Mail). Das Angebot bezeichnet die Miet- oder Kaufgegenstände bzw. die Leistung, die Mietzeit oder den Liefer- bzw. Leistungstermin, den Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer, alle zusätzlich anfallenden Kosten (§ 3) und, soweit vereinbart, eine Anzahlung oder Kaution (Abs. 6). Dem Angebot sind diese AGB und die Widerrufsbelehrung (§ 13) auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. als PDF-Anhang der E-Mail) beigefügt.
- Setnetz hält sich an sein Angebot 14 Tage ab dem Datum des Angebots gebunden, soweit im Angebot keine andere Frist genannt ist; soll die Leistung früher beginnen, endet die Bindung mit dem im Angebot genannten Mietbeginn bzw. Liefer- oder Leistungstermin. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist annimmt. Die Annahme kann in Textform (z. B. per E-Mail), telefonisch oder persönlich erklärt werden.
- Bestellt der Kunde ohne vorheriges Angebot von Setnetz, ist seine Bestellung ein Angebot, das Setnetz innerhalb von 14 Tagen nach Zugang, bei früherem Wunschtermin bis zu diesem Termin, durch Bestätigung in Textform oder durch Bereitstellung oder Übergabe der Miet- oder Kaufgegenstände annehmen kann. Nimmt Setnetz das Angebot nicht innerhalb dieser Frist an, ist der Kunde an seine Bestellung nicht mehr gebunden.
- Setnetz bestätigt dem Kunden den Vertragsschluss und den Vertragsinhalt in Textform (Vertragsbestätigung). Die Vertragsbestätigung enthält auch diese AGB und die Widerrufsbelehrung, soweit sie dem Kunden nicht bereits zuvor auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. als PDF-Anhang einer E-Mail) übermittelt wurden (§ 312f BGB); ein bloßer Link genügt dafür nicht.
- Ohne besondere Vereinbarung ist der Kunde nicht verpflichtet, im Voraus zu zahlen. Eine Anzahlung oder eine Sicherheitsleistung (Kaution) schuldet der Kunde nur, wenn sie im Angebot ausdrücklich ausgewiesen und mit ihm vereinbart wurde; sie muss in einem angemessenen Verhältnis zum Preis und zum Wert der Miet- oder Kaufgegenstände stehen. Eine Kaution dient ausschließlich der Sicherung der Ansprüche von Setnetz aus dem jeweiligen Vertrag. Setnetz rechnet die Kaution unverzüglich nach vollständiger Rückgabe der Mietgegenstände ab und zahlt sie, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag bestehen, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach der Rückgabe zurück.
§ 3 Preise und zusätzliche Leistungen
- Es gelten die im Angebot bzw. in der Vertragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise sind Gesamtpreise in Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer (§ 3 PAngV). Bei der Miete bezieht sich der Preis auf die angegebene Abrechnungseinheit (Miettag, Wochenende, Woche oder Monat) oder ist als Pauschale für die vereinbarte Mietzeit ausgewiesen.
- Preise gelten für die Abholung und Rückgabe im Lager von Setnetz in Halstenbek. Kosten für Lieferung, Abholung, Versand und Verpackung sowie Entgelte für zusätzliche Leistungen – insbesondere Transport, Auf- und Abbau, Installation, Konfiguration, Betreuung durch Fachpersonal, Kraftstoff und Verbrauchsmaterial – sind im Miet- oder Kaufpreis nicht enthalten. Sie fallen nur an, wenn sie vereinbart wurden, und werden im Angebot der Höhe nach gesondert ausgewiesen.
- Lassen sich Kosten einer vereinbarten zusätzlichen Leistung bei Vertragsschluss noch nicht beziffern (z. B. Kraftstoffverbrauch eines Stromerzeugers oder Arbeitszeit nach Aufwand), nennt Setnetz im Angebot die Berechnungsgrundlage (z. B. Literpreis, Stundensatz) und auf Wunsch des Kunden eine Schätzung des voraussichtlichen Gesamtbetrags. Abgerechnet wird der tatsächlich angefallene, dem Kunden auf Verlangen nachgewiesene Aufwand.
- Setnetz darf für technische Dienstleistungen Subunternehmer einsetzen. Für Subunternehmer haftet Setnetz wie für eigene Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB).
§ 4 Zahlung
- Der Preis ist zu dem in der Rechnung genannten Zahlungstermin zu zahlen, hilfsweise innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto oder, soweit angeboten, in bar oder mit Karte bei Abholung bzw. Übergabe. Für die Nutzung einer Zahlungsart berechnet Setnetz keine Entgelte.
- Bei Mietverhältnissen von mehr als einem Monat kann Setnetz die Miete monatlich abrechnen. Bei Leistungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, kann Setnetz angemessene Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Teilleistungen verlangen, wenn dies vereinbart ist.
- Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, schuldet er Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Setnetz kann einen weitergehenden Verzugsschaden nur geltend machen, soweit er tatsächlich entstanden und nachgewiesen ist; eine Pauschale wird nicht berechnet.
- Der Kunde kann gegen Forderungen von Setnetz mit Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind oder die aus demselben Vertragsverhältnis stammen (§ 309 Nr. 3 BGB). Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 5 Mietzeit, Übergabe und Rückgabe
- Die Mietzeit ist im Vertrag vereinbart. Sie beginnt mit der Übergabe der Mietgegenstände an den Kunden (Abholung im Lager oder Anlieferung durch Setnetz) und endet mit der vollständigen Rückgabe im Lager von Setnetz bzw. mit der Abholung durch Setnetz am vereinbarten Ort. Die Tage der Übergabe und der Rückgabe zählen zur Mietzeit, soweit im Angebot nichts anderes ausgewiesen ist.
- Geschäftszeiten von Setnetz sind Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Schleswig-Holstein. Abholung und Rückgabe sind während der Geschäftszeiten möglich; abweichende Zeiten können vereinbart werden.
- Setnetz übergibt die Mietgegenstände vollständig, gereinigt und in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand und weist den Kunden bei der Übergabe in die Bedienung ein bzw. stellt ihm die Bedienungs- und Sicherheitshinweise zur Verfügung. Über die Übergabe wird ein Übergabeprotokoll erstellt, das beide Seiten erhalten. Setnetz bittet den Kunden, die Mietgegenstände bei der Übergabe auf Vollständigkeit und äußerlich erkennbare Schäden zu prüfen und Fehlmengen oder Mängel möglichst sofort anzusprechen, damit Setnetz noch vor dem Einsatz Abhilfe schaffen kann. Die gesetzlichen Rechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unberührt; insbesondere gelten die Mietgegenstände nicht allein deshalb als mangelfrei übergeben, weil der Kunde einen Mangel bei der Übergabe nicht angezeigt hat.
- Zeigt sich während der Mietzeit ein Mangel oder werden Vorkehrungen zum Schutz der Mietgegenstände gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, hat der Kunde dies Setnetz unverzüglich mitzuteilen (§ 536c Abs. 1 BGB). Setnetz schafft bei Mängeln, die der Kunde nicht zu vertreten hat, innerhalb angemessener Frist Abhilfe durch Reparatur, Austausch oder Nachlieferung gleichwertiger Geräte; bei terminfixen Einsätzen richtet sich die Frist nach dem Einsatzzeitpunkt und der Entfernung zum Einsatzort. Die gesetzlichen Rechte des Kunden auf Minderung (§ 536 BGB), auf Kündigung (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB) und auf Schadensersatz nach Maßgabe von § 8 bleiben unberührt.
- Eine Verlängerung der Mietzeit ist mit Setnetz zu vereinbaren und wird von Setnetz in Textform bestätigt; Setnetz lehnt eine Verlängerung nur ab, wenn die Mietgegenstände anderweitig vergeben sind. Setzt der Kunde den Gebrauch nach Ablauf der Mietzeit fort, verlängert sich das Mietverhältnis dadurch nicht stillschweigend (§ 545 BGB findet keine Anwendung); es gilt Abs. 7.
- Die Mietgegenstände sind vollständig, geordnet, gereinigt und – abgesehen von der vertragsgemäßen Abnutzung – in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie übergeben wurden. Setnetz prüft die Mietgegenstände unverzüglich nach der Rückgabe und teilt dem Kunden festgestellte Fehlmengen, Schäden oder Verschmutzungen unverzüglich in Textform mit; der Kunde kann bei der Prüfung anwesend sein. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein mitgeteilter Zustand bereits bei der Übergabe bestand oder nicht von ihm zu vertreten ist. Erforderliche Reinigungs- oder Sortierarbeiten, die über den gewöhnlichen Aufwand hinausgehen, berechnet Setnetz nach dem tatsächlichen, nachgewiesenen Aufwand zu dem im Angebot genannten Stundensatz.
- Kann der Kunde den vereinbarten Rückgabetermin nicht einhalten, bittet Setnetz um unverzügliche Mitteilung. Für jeden angefangenen Tag, um den der vereinbarte Rückgabetermin überschritten wird, schuldet der Kunde als Entschädigung die vereinbarte Tagesmiete (§ 546a Abs. 1 BGB); ist kein Tagespreis vereinbart, wird der vereinbarte Gesamtpreis durch die Zahl der Tage der vereinbarten Mietzeit geteilt. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass Setnetz durch die verspätete Rückgabe kein oder ein wesentlich geringerer Nachteil entstanden ist. Einen weitergehenden Schaden kann Setnetz nur nach den gesetzlichen Vorschriften und nur gegen Nachweis geltend machen. Durch die Zahlung der Entschädigung wird das Mietverhältnis nicht verlängert.
§ 6 Pflichten des Kunden während der Mietzeit
- Der Kunde hat die Mietgegenstände pfleglich und sachgerecht zu behandeln, sie vor Witterung, Nässe, Verschmutzung, Überlastung, Diebstahl und dem Zugriff Unbefugter zu schützen und die Bedienungsanleitungen sowie die Sicherheitshinweise von Setnetz und der Hersteller zu beachten. Reparaturen, technische Veränderungen, das Öffnen von Gehäusen sowie das Entfernen von Kennzeichnungen und Prüfplaketten sind nicht gestattet. Die Instandhaltung der Mietgegenstände ist Sache von Setnetz (§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB); Mängel beseitigt Setnetz nach § 5 Abs. 4.
- Die Mietgegenstände dürfen nur bestimmungsgemäß und nur von Personen aufgestellt, angeschlossen, bedient und abgebaut werden, die von Setnetz eingewiesen wurden oder die Bedienungsanleitung kennen. Insbesondere sind Stromerzeuger nur im Freien mit ausreichendem Abstand zu Gebäudeöffnungen zu betreiben, Heizgeräte nur mit den vorgeschriebenen Sicherheitsabständen zu brennbaren Stoffen zu verwenden, Kraftstoffe nur bei abgestelltem und abgekühltem Gerät nachzufüllen und elektrische Geräte nur an geeignete, abgesicherte Stromquellen anzuschließen. Für Arbeiten, die nach den Sicherheitshinweisen eine Elektrofachkraft erfordern, bietet Setnetz Fachpersonal an (§ 3 Abs. 2).
- Der Kunde darf die Mietgegenstände nicht an Dritte weitergeben, untervermieten, verleihen, verpfänden oder in sonstiger Weise überlassen (§ 540 BGB). Der Gebrauch durch Angehörige seines Haushalts und durch Gäste des Kunden unter seiner Aufsicht ist keine Weitergabe an Dritte. Für Schäden, die diese Personen schuldhaft verursachen, hat der Kunde wie für eigenes Verschulden einzustehen (§ 278 BGB).
- Setnetz teilt dem Kunden vor Vertragsschluss mit, ob für den Betrieb der Mietgegenstände am vorgesehenen Einsatzort eine behördliche Genehmigung oder Anzeige erforderlich ist (z. B. eine Frequenzzuteilung der Bundesnetzagentur für bestimmte Funkgeräte oder eine Genehmigung des Grundstückseigentümers oder der Gemeinde für das Aufstellen von Stromerzeugern). Soweit nichts anderes vereinbart ist, holt der Kunde diese Genehmigungen selbst ein.
- Für Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung der Mietgegenstände während der Mietzeit haftet der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften, also nur, wenn er oder Personen, denen er die Mietgegenstände nach Abs. 3 überlassen hat, den Schaden zu vertreten haben (§§ 276, 278, 280 BGB). Nicht zu vertreten hat der Kunde insbesondere die vertragsgemäße Abnutzung und Schäden, die ohne sein Verschulden durch Zufall, Stromausfall, Spannungsschwankungen des öffentlichen Netzes oder Witterungseinflüsse entstehen. Zu ersetzen sind die Reparaturkosten, bei Verlust oder wirtschaftlichem Totalschaden der Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen gebrauchten Gegenstands (Zeitwert); die Haftung für den einzelnen Mietgegenstand ist auf dessen Zeitwert begrenzt. Setnetz legt dem Kunden die Schadenshöhe durch Kostenvoranschlag, Reparaturrechnung oder Zeitwertnachweis offen. Die gesetzliche Verteilung der Beweislast bleibt unberührt.
- Der Kunde hat eigene Daten, Zugangsdaten und Konfigurationen, die er auf gemieteten Netzwerk-, Funk- oder IT-Geräten hinterlegt hat, vor der Rückgabe zu sichern und zu löschen. Setnetz setzt zurückgegebene Geräte auf den Auslieferungszustand zurück und haftet nicht für den Verlust solcher Daten, soweit nicht § 8 Abs. 1 oder 2 eingreift.
- Verlust, Diebstahl und Beschädigungen hat der Kunde Setnetz unverzüglich mitzuteilen, bei Diebstahl, Einbruch oder Raub außerdem unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Die Folgen einer Verletzung dieser Pflichten bei vereinbarter Haftungsreduzierung regelt § 7 Abs. 3.
§ 7 Versicherung und Haftungsreduzierung
- Die Mietgegenstände sind über eine von Setnetz unterhaltene Elektronik-Versicherung versichert. Beteiligt sich der Kunde nach Vereinbarung an der Versicherungsprämie (die Beteiligung wird im Angebot gesondert ausgewiesen), haftet er für Schäden, die von dieser Versicherung nach den ihr zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die Elektronik-Versicherung (ABE) gedeckt sind, nur bis zur Höhe der Selbstbeteiligung von 300,00 € je Schadenfall. Dieser Betrag ist ein Endbetrag; Umsatzsteuer wird darauf nicht zusätzlich berechnet. Die ABE und eine Übersicht über die wesentlichen Deckungsausschlüsse stellt Setnetz dem Kunden auf Wunsch vor Vertragsschluss in Textform zur Verfügung.
- Die Haftungsreduzierung nach Abs. 1 gilt nicht für Schäden, die der Kunde oder eine Person, der er die Mietgegenstände überlassen hat, vorsätzlich verursacht hat. Bei grob fahrlässiger Verursachung ist Setnetz berechtigt, die Haftungsreduzierung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Für Schäden, die von der Versicherung nicht gedeckt sind oder deren Leistungsumfang übersteigen, haftet der Kunde nur nach § 6 Abs. 5, also nur bei Verschulden.
- Der Kunde hat jeden Schadenfall Setnetz unverzüglich in Textform anzuzeigen, bei Diebstahl, Einbruch oder Raub zusätzlich unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten und Setnetz die Anzeige vorzulegen sowie bei der Aufklärung des Schadens mitzuwirken. Verletzt der Kunde diese Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig und ist dies dafür ursächlich, dass Setnetz den Schaden nicht gegenüber ihrem Versicherer durchsetzen oder den Umfang des Schadens nicht feststellen kann, entfällt die Haftungsreduzierung nach Abs. 1 in dem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang. Bei einfacher Fahrlässigkeit bleibt die Haftungsreduzierung bestehen.
- Beteiligt sich der Kunde nicht an der Versicherungsprämie, haftet er für Schäden, die er zu vertreten hat, nach § 6 Abs. 5 bis zur Höhe des Zeitwerts des jeweiligen Mietgegenstands. Setnetz empfiehlt dem Kunden in diesem Fall zu prüfen, ob eine eigene Versicherung (z. B. Privathaftpflicht- oder Hausratversicherung) gemietete Gegenstände einschließt.
§ 8 Haftung von Setnetz
- Setnetz haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Setnetz, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Setnetz – außer in den Fällen des Abs. 1 – nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, insbesondere die rechtzeitige Überlassung funktionsfähiger Mietgegenstände, die Lieferung mangelfreier Kaufgegenstände und die ordnungsgemäße Erbringung vereinbarter Dienst- und Werkleistungen.
- Im Übrigen ist eine Haftung von Setnetz auf Schadensersatz ausgeschlossen. Dies gilt auch für zusätzliche Leistungen nach § 3 Abs. 2, insbesondere Transport und Montage.
- Die verschuldensunabhängige Haftung von Setnetz auf Schadensersatz für Sachschäden aufgrund von Mängeln, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen; dies gilt nicht in den Fällen des Abs. 1. Die Rechte des Kunden auf Minderung, Kündigung und Mängelbeseitigung bleiben unberührt.
- Soweit die Haftung von Setnetz ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Organe, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- Eine Änderung der gesetzlichen Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 9 Höhere Gewalt
- Soweit und solange Setnetz durch ein Ereignis höherer Gewalt – insbesondere Naturkatastrophen, Unwetter, Krieg, terroristische Anschläge, Epidemien und Pandemien, behördliche Anordnungen und Verbote, Streik und Aussperrung oder den Ausfall von Telekommunikations- oder Energienetzen –, das weder Setnetz noch der Kunde zu vertreten hat, an der Leistung gehindert ist, ist Setnetz für die Dauer der Behinderung von ihrer Leistungspflicht befreit (§ 275 BGB); der Kunde ist insoweit von der Pflicht zur Gegenleistung befreit (§ 326 Abs. 1 BGB). Setnetz informiert den Kunden unverzüglich über Beginn, Ursache und voraussichtliche Dauer der Behinderung.
- Setnetz schlägt dem Kunden, soweit möglich, einen Ersatztermin vor. Eine Verschiebung des Termins oder eine Verlängerung der Leistungszeit wird nur wirksam, wenn der Kunde zustimmt; eine einseitige Verschiebung zu Lasten des Kunden findet nicht statt.
- Wird der vereinbarte Einsatz- oder Liefertermin durch die Behinderung unerreichbar oder dauert die Behinderung länger als vier Wochen, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten bzw. ihn kündigen. Bereits geleistete Zahlungen erstattet Setnetz dem Kunden unverzüglich, soweit ihnen keine Leistung gegenübersteht; bereits erbrachte Teilleistungen, die für den Kunden von Interesse sind, sind anteilig zu vergüten. Schadensersatzansprüche wegen der durch höhere Gewalt verursachten Leistungsstörung sind für beide Parteien ausgeschlossen; § 8 Abs. 1 bleibt unberührt.
§ 10 Stornierung und Kündigung
- Das gesetzliche Widerrufsrecht des Kunden (§ 13) bleibt von den folgenden Regelungen unberührt und geht ihnen vor.
- Befristete Mietverträge und vereinbarte Dienst- und Werkleistungen können von beiden Parteien nicht ordentlich gekündigt werden. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§§ 543, 626, 648a BGB) und das Recht des Kunden, vereinbarte Werkleistungen nach § 648 BGB zu kündigen, bleiben unberührt.
- Der Kunde kann den Vertrag vor Mietbeginn bzw. Leistungsbeginn stornieren; Setnetz empfiehlt die Textform. In diesem Fall kann Setnetz den vereinbarten Preis verlangen, muss sich aber anrechnen lassen, was sie infolge der Stornierung an Aufwendungen erspart und was sie durch eine anderweitige Verwendung der Mietgegenstände und des Personals im vorgesehenen Zeitraum erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt (§ 537 Abs. 1, § 648 BGB). Setnetz bemüht sich um eine anderweitige Vermietung bzw. Verwendung und legt dem Kunden die Berechnung offen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass Setnetz höhere Aufwendungen erspart oder höhere Vorteile erlangt hat oder dass ihr kein oder nur ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist.
- Vereinbart Setnetz mit dem Kunden im Angebot eine Stornostaffel (pauschale Stornosätze nach dem zeitlichen Abstand zum Mietbeginn), dürfen die Sätze den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Ausfall nicht übersteigen; dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Ausfall überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale (§ 309 Nr. 5 BGB).
- Setnetz kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen bzw. von ihm zurücktreten, insbesondere wenn
- der Kunde mit einer fälligen Zahlung trotz Mahnung und angemessener Nachfrist in Verzug ist oder die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB vorliegen,
- der Kunde eine vereinbarte Anzahlung oder Kaution (§ 2 Abs. 6) trotz Mahnung und angemessener Nachfrist nicht leistet oder
- der Kunde die Mietgegenstände trotz Abmahnung erheblich vertragswidrig gebraucht, insbesondere entgegen § 6 Abs. 2 oder Abs. 3.
Einer Abmahnung oder Fristsetzung bedarf es nicht, wenn sie offensichtlich keinen Erfolg verspricht oder die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist (§ 543 Abs. 3 Satz 2 BGB), insbesondere bei Gefahr für Personen oder bei drohendem Verlust der Mietgegenstände.
- Nach einer Kündigung sind die Mietgegenstände unverzüglich zurückzugeben; § 5 Abs. 6 und 7 gelten entsprechend.
§ 11 Fahrzeugmiete
- Für die Anmietung von Fahrzeugen gelten ergänzend zu den §§ 1 bis 10 die folgenden Bestimmungen. Für die Anmietung eines Fahrzeugs für einen bestimmten Termin oder Zeitraum besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB); die Stornierung richtet sich nach § 10 Abs. 3 und 4. Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt während der Geschäftszeiten (§ 5 Abs. 2) am vereinbarten Ort zurückzugeben. Wird das Fahrzeug nach Mietende trotz Aufforderung in Textform mit angemessener Frist nicht zurückgegeben, ist Setnetz berechtigt, es sicherzustellen und zurückzuholen; die hierfür erforderlichen, nachgewiesenen Kosten trägt der Kunde, wenn er die verspätete Rückgabe zu vertreten hat.
- Setnetz überlässt das Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand mit vollem Kraftstofftank. Der Kunde gibt das Fahrzeug vollgetankt zurück. Gibt er es nicht vollgetankt zurück, berechnet Setnetz den fehlenden Kraftstoff zu dem Preis, den Setnetz für die Betankung tatsächlich aufwendet, zuzüglich des tatsächlichen, nachgewiesenen Zeitaufwands für die Betankung zu dem im Mietvertrag genannten Stundensatz; eine Pauschale wird nicht berechnet.
- Das Fahrzeug darf nur vom Kunden selbst und von den im Mietvertrag benannten Fahrern geführt werden. Alle Fahrer müssen die für das Fahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis besitzen und die im Mietvertrag vereinbarten Voraussetzungen (z. B. Mindestalter oder Mindestdauer des Führerscheinbesitzes) erfüllen; Setnetz prüft die Fahrerlaubnis bei der Übergabe. Der Kunde darf das Fahrzeug nur Fahrern überlassen, bei denen er sich vom Vorliegen der Fahrerlaubnis und von der Fahrtüchtigkeit überzeugt hat, und muss auf Nachfrage benennen können, wer das Fahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt geführt hat. Für das Verhalten der Fahrer hat der Kunde wie für eigenes Verhalten einzustehen (§ 278 BGB).
- Das Fahrzeug darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden, nicht zu Geländefahrten, zu Fahrschulübungen, zur Beförderung gefährlicher Stoffe, zu Motorsportveranstaltungen oder zum Befahren von Rennstrecken und nicht zur Weitervermietung oder gewerblichen Personen- oder Güterbeförderung. Die Bedienungsvorschriften – auch im Hinblick auf den vorgeschriebenen Kraftstoff – und die gesetzlichen Bestimmungen für den Betrieb des Fahrzeugs sind einzuhalten; bei einer Mietzeit von mehr als einer Woche sind Ölstand, Kühlwasser und Reifendruck regelmäßig zu kontrollieren. Das Rauchen im Fahrzeug ist untersagt. Verletzt der Kunde oder ein Fahrer diese Pflichten schuldhaft, haftet der Kunde für die daraus entstehenden, nachgewiesenen Schäden.
- Fahrten in Mitgliedstaaten der Europäischen Union, in die Schweiz und nach Norwegen sind gestattet; Fahrten in andere Länder bedürfen der vorherigen Zustimmung von Setnetz in Textform. Die durch einen Auslandseinsatz entstehenden zusätzlichen Kosten (insbesondere Maut, Vignetten, Umweltzonen) trägt der Kunde. Reparaturen im Ausland sind mit Setnetz abzustimmen.
- Der Kunde trägt die Kosten für die Benutzung gebührenpflichtiger Verkehrswege (Maut) während der Mietzeit. Für Bußgelder, Verwarnungsgelder, Gebühren und Abgaben, die durch die Nutzung des Fahrzeugs während der Mietzeit entstehen und für die Setnetz als Halterin in Anspruch genommen wird, haftet der Kunde, soweit er oder ein Fahrer den Verstoß zu vertreten hat; Setnetz legt dem Kunden den Bescheid und die Zahlung offen. Für die Bearbeitung behördlicher Anfragen zu solchen Vorgängen berechnet Setnetz nur den tatsächlich entstandenen, nachgewiesenen Aufwand; eine Bearbeitungspauschale wird nicht berechnet. Setnetz ist als Halterin berechtigt und gegebenenfalls verpflichtet, den Kunden bzw. den Fahrer gegenüber Behörden zu benennen und hierzu dessen Daten zu übermitteln (Art. 6 Abs. 1 lit. c und f DSGVO); Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung (§ 14).
- Im Schadenfall kontaktiert der Kunde Setnetz zur weiteren Vorgehensweise, außerhalb der Geschäftszeiten über die im Mietvertrag genannte Notfallnummer. Der Kunde bzw. der Fahrer hat die zur Schadensminderung und Beweissicherung erforderlichen und ihm zumutbaren Maßnahmen zu treffen. Dazu gehört, dass
- bei Unfällen mit Beteiligung Dritter, bei Personenschäden, Diebstahl, Brand und Wildschäden sowie bei unklarem Hergang unverzüglich die Polizei hinzugezogen wird; bei Unfällen ohne Beteiligung Dritter ist Setnetz unverzüglich zu informieren und die Hinzuziehung der Polizei mit Setnetz abzustimmen;
- die Namen und Anschriften der Unfallbeteiligten und Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge notiert werden;
- kein Schuldanerkenntnis abgegeben wird und
- angemessene Sicherheitsvorkehrungen für das Fahrzeug getroffen werden.
Nach einem Diebstahl des Fahrzeugs, von Fahrzeugteilen oder Zubehör ist unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten und Setnetz zu informieren. Jeder Schadenfall ist Setnetz unverzüglich vollständig und wahrheitsgemäß in Textform zu melden; ein Unfallbericht mit Skizze, Namen und Anschriften der Beteiligten und etwaiger Zeugen sowie den amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge ist nachzureichen. Auch bei der weiteren Bearbeitung des Schadenfalls unterstützt der Kunde Setnetz und deren Versicherer mit den Auskünften, die zur Aufklärung des Schadenfalls und zur Feststellung der Haftungslage erforderlich sind.
- Für Schäden am Fahrzeug (einschließlich Fahrzeugteilen und Zubehör) und für den Verlust des Fahrzeugs haftet der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften, also nur, wenn er oder ein Fahrer den Schaden oder Verlust zu vertreten hat. Der Ersatz umfasst die Reparaturkosten zuzüglich einer etwaigen Wertminderung, bei Totalschaden den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts sowie – soweit tatsächlich angefallen und nachgewiesen – Abschleppkosten und Kosten eines Sachverständigengutachtens. Eine wegen starker Verschmutzung erforderliche Sonderreinigung berechnet Setnetz nach den tatsächlich angefallenen, nachgewiesenen Kosten. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage eines Gutachtens, eines Kostenvoranschlags oder einer Reparaturrechnung, die Setnetz dem Kunden vorlegt. Die gesetzliche Verteilung der Beweislast bleibt unberührt.
- Ist im Mietvertrag eine Haftungsreduzierung mit Selbstbeteiligung vereinbart, haftet der Kunde für Schäden am Fahrzeug je Schadenfall nur bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung. Die Haftungsreduzierung entfällt, wenn der Kunde oder der Fahrer den Schaden vorsätzlich verursacht hat; bei grob fahrlässiger Verursachung ist Setnetz berechtigt, die Haftungsreduzierung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Dasselbe gilt bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der Pflichten nach Abs. 7, soweit die Verletzung dafür ursächlich ist, dass Setnetz den Schaden weder gegenüber ihrem Kaskoversicherer noch gegenüber einem Dritten durchsetzen oder den Umfang des Schadens nicht feststellen kann. Bei einfacher Fahrlässigkeit bleibt die Haftungsreduzierung bestehen.
- Werden während der Mietzeit Reparaturen notwendig, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten, darf der Kunde Reparaturaufträge nur erteilen, wenn Setnetz zugestimmt hat oder die voraussichtlichen Kosten 100,00 € nicht übersteigen. Setnetz erstattet die Reparaturkosten gegen Vorlage der Belege, soweit der Kunde die Reparatur nicht selbst zu vertreten hat.
§ 12 Verkauf von Verbrauchsmaterial, Handelsware und Gebrauchtgeräten
- Auf den Verkauf von Verbrauchsmaterial, Handelsware und gebrauchten Gegenständen finden die §§ 1 bis 4, 8, 9 und 13 bis 16 sowie ergänzend die folgenden Absätze Anwendung; die Bestimmungen über die Miete (§§ 5 bis 7, 10 und 11) gelten für Kaufverträge nicht.
- Die Ware wird im Lager von Setnetz in Halstenbek übergeben oder, wenn vereinbart, an den Kunden geliefert oder versandt. Die Versand- oder Lieferkosten werden im Angebot gesondert ausgewiesen. Bei Versendung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung erst mit der Übergabe der Ware an den Kunden über (§ 475 Abs. 2 BGB), es sei denn, der Kunde hat den Beförderer selbst beauftragt, ohne dass Setnetz ihn zuvor benannt hat.
- Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von Setnetz.
- Für Mängel der Ware gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 434 ff., 474 ff. BGB). Ansprüche wegen Mängeln verjähren in zwei Jahren ab Ablieferung der Ware (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB); die Ablaufhemmung nach § 475e Abs. 3 und 4 BGB bleibt unberührt. Eine Pflicht des Kunden, die Ware zu untersuchen und Mängel innerhalb einer bestimmten Frist anzuzeigen, besteht nicht; Setnetz bittet jedoch, Mängel zur schnellen Abhilfe zeitnah unter den in § 1 Abs. 1 genannten Kontaktdaten mitzuteilen.
- Für gebrauchte Gegenstände gelten dieselben gesetzlichen Rechte. Eine Verkürzung der Verjährungsfrist auf ein Jahr ist nur wirksam, wenn der Kunde vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens darüber in Kenntnis gesetzt wurde und die Verkürzung im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde (§ 476 Abs. 2 BGB); durch diese AGB wird die Verjährungsfrist nicht verkürzt. Entsprechendes gilt für Abweichungen von den objektiven Anforderungen an die Ware, etwa bekannte Gebrauchsspuren oder Funktionseinschränkungen eines Gebrauchtgeräts: Sie sind nur wirksam vereinbart, wenn der Kunde vor Vertragsschluss eigens darauf hingewiesen wurde und die Abweichung im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde (§ 476 Abs. 1 Satz 2 BGB). Setnetz beschreibt den Zustand gebrauchter Geräte im Angebot und gibt dem Kunden vor Vertragsschluss Gelegenheit zur Besichtigung und Funktionsprüfung.
- Herstellergarantien bleiben neben den gesetzlichen Rechten des Kunden bestehen. Eine eigene Garantie übernimmt Setnetz nur, wenn dies im Vertrag ausdrücklich erklärt ist. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Mängeln richten sich nach § 8.
§ 13 Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular
- Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu (§ 312g Abs. 1, § 355 BGB). Ein Fernabsatzvertrag liegt vor, wenn der Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel – bei Setnetz insbesondere per E-Mail oder Telefon – geschlossen wird; ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag liegt insbesondere vor, wenn der Vertrag bei einem Termin beim Kunden (z. B. am Einsatzort) geschlossen wird. Wird der Vertrag im Lager von Setnetz in Halstenbek geschlossen, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
- Das Widerrufsrecht besteht nach § 312g Abs. 2 BGB nicht bei
- Verträgen über die Vermietung von Kraftfahrzeugen sowie über die Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB) – das betrifft insbesondere die Anmietung eines Fahrzeugs für einen bestimmten Zeitraum und kann Leistungen betreffen, die Setnetz zu einem festen Termin für eine private Veranstaltung des Kunden erbringt;
- Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB), z. B. nach Kundenmaß konfektionierte Kabel.
Setnetz teilt dem Kunden im Angebot mit, ob für den konkreten Vertrag ein Widerrufsrecht besteht und welche der nachfolgenden Widerrufsbelehrungen gilt.
- Bei Verträgen über Dienstleistungen – dazu zählt auch die Vermietung von Gegenständen – erlischt das Widerrufsrecht, wenn Setnetz die Leistung vollständig erbracht hat und erst dann mit der Erbringung begonnen hat, nachdem der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass Setnetz vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung erlischt (§ 356 Abs. 5 Nr. 2 BGB). Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen muss der Kunde die Zustimmung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) übermitteln. Hat der Kunde ausdrücklich verlangt – bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen auf einem dauerhaften Datenträger –, dass die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und widerruft er, bevor sie vollständig erbracht ist, schuldet er Setnetz den anteiligen Betrag für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung (§ 357a BGB).
- Für Mietverträge und Verträge über Dienst- und Werkleistungen gilt die Widerrufsbelehrung nach Abs. 5, für Kaufverträge die Widerrufsbelehrung nach Abs. 6. Das Muster-Widerrufsformular nach Abs. 7 kann für den Widerruf verwendet werden, ist aber nicht vorgeschrieben.
- Widerrufsbelehrung für Mietverträge und Dienstleistungen:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Setnetz GmbH, Eidelstedter Weg 259c, 25469 Halstenbek, Telefon +49 4101 785476-0, E-Mail office@setnetz.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung
- Widerrufsbelehrung für Kaufverträge:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Setnetz GmbH, Eidelstedter Weg 259c, 25469 Halstenbek, Telefon +49 4101 785476-0, E-Mail office@setnetz.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa [BETRAG] EUR geschätzt.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Ende der Widerrufsbelehrung
- Muster-Widerrufsformular:
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- An Setnetz GmbH, Eidelstedter Weg 259c, 25469 Halstenbek, E-Mail office@setnetz.de:
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 14 Datenschutz
- Setnetz verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und der von ihm benannten Fahrer zur Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung und Vertragsabwicklung einschließlich Rechnungsstellung und Schadenabwicklung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b, c und f DSGVO. Soweit erforderlich, werden Daten an Dienstleister (insbesondere Transport- und Versicherungsunternehmen sowie Steuerberatung) und an Behörden (insbesondere zur Fahrerbenennung nach § 11 Abs. 6) übermittelt. Eine Verarbeitung auf Grundlage einer Einwilligung erfolgt nur, wenn der Kunde diese gesondert erteilt; sie kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
- Einzelheiten zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und den Rechten der betroffenen Personen enthält die Datenschutzerklärung von Setnetz. Sie ist Information nach Art. 13 und 14 DSGVO und nicht Bestandteil des Vertrages.
§ 15 Streitbeilegung
- Setnetz ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, VSBG).
- Bei Fragen oder Beanstandungen erreicht der Kunde Setnetz unter den in § 1 Abs. 1 genannten Kontaktdaten. Setnetz bemüht sich, Meinungsverschiedenheiten einvernehmlich zu klären.
§ 16 Schlussbestimmungen
- Für Verträge zwischen Setnetz und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Hat der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates, die ihm einen weitergehenden Schutz gewähren, von dieser Rechtswahl unberührt (Art. 6 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008).
- Die Vertragssprache ist Deutsch.
- Für den Gerichtsstand gelten die gesetzlichen Vorschriften; eine Gerichtsstandsvereinbarung wird nicht getroffen.
- Soweit diese AGB für Erklärungen die Textform (§ 126b BGB) nennen, genügen E-Mail, Telefax oder Brief. Erklärungen des Kunden sind an keine strengere Form gebunden; Setnetz empfiehlt die Textform aus Gründen der Nachweisbarkeit. Erklärungen gegenüber Setnetz können an die in § 1 Abs. 1 genannten Kontaktdaten gerichtet werden.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder nicht Vertragsbestandteil geworden sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).
Stand: Oktober 2026
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