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Schäden an dem Miet-Material können schnell hohe Kosten verursachen. Um dies zu vermeiden haben wir uns nach langer suche für eine passende Versicherung entschieden, welche fast jeden Schaden abdecken kann. Bei Interesse kann dies „einfach“ und komfortabel direkt bei Setnetz mit gebucht werden.

Erläuterungen zur Material-Versicherung

Versicherungsumfang

Der Versicherer leistet Entschädigung für Sachschäden durch nicht rechtzeitig vorhergesehene Ereignisse und bei Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Insbesondere wird geleistet bei Beschädigungen oder Zerstörungen durch:

Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Überspannung, Induktion, Kurzschluß, Brand, Blitzschlag, Explosion, Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung, Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus, höhere Gewalt, Konstruktions-, Material – oder Ausführungsfehler. Ebenso sind Schäden beim Transport (PKW, LKW) sowie beim Be-und Entladen mitversichert.

Geltungsbereich

Als Geltungsbereich gilt zunächst die BRD. Im Bedarfsfalle kann der Geltungsbereich gegen einen Prämienzuschlag kurzfristig erweitert werden.

Nachtzeitklausel

In der Nachtzeit (22 – 6 Uhr) besteht Versicherungsschutz auch in abgestellten Kraftfahrzeugen. Voraussetzung ist hierbei, dass das Fahrzeug selbst verschlossen ist und ein massives Dach hat (kein Cabrio oder KFZ mit Plane o.ä.). Bei Transport im PKW oder Kombi sollen die Gegenstände so verstaut sein, dass diese bei Einsicht in das Fahrzeug nicht ohne weiteres erkennbar sind (Abdecken durch Plane etc., evtl. Zuhängen der Fenster).

Selbstbeteiligung

Pro Schadenfall ist eine Selbstbeteiligung von 100€ vereinbart. Diese Selbstbeteiligung erhöht sich auf 25 % der Schadensumme bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung außerhalb des Versicherungsgrundstückes sowie bei Diebstahl aus im Freien abgestellten KFZ in der Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr. (Gilt nicht für verschlossene Einzelgarage oder verschlossenen Hofraum o.ä.)

Entschädigungsbegrenzung / Sicherungsvereinbarung

Folgende Mindestsicherungen sollen in den versicherten Räumen hinsichtlich Zugängen wie Fenstern und Türen vorhanden sein:

  1. Türen: Alle Zugangstüren verfügen über ein außen bündig sitzendes Zylinderschloß oder Zuhaltungsschloß (mind. 6 Zuhaltungen) mit von außen nicht abschraubbarem Sicherheitsbeschlag.
    Alle Türen mit außen liegenden Türbändern sind durch mind. 2 Hinterhaken gesichert. Türen mit Holzzargen sind durch ein Sicherheitsschließblech gesichert.
  2. Fenster: Alle Fenster, durch die der Versicherungsort von außen erreicht werden kann, sind durch Rolläden, Gitter oder durch innen verschraubte Sperrholz – bzw. Spanplatten (Mindeststärke 19 mm) gesichert.
    Sind diese Mindestsicherungen nicht vorhanden, beträgt die Höchstentschädigung pro Schadenfall max. 25.000 EURO
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